Maskenpflicht am Sitzplatz

Düsseldorf, 01.12.2021

 

Liebe Eltern,
cari genitori,

soeben wurde uns durch das Ministerium mitgeteilt, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt wird. Die Corona Betreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für die OGS und darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb.
 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter gelten auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Sie müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls gilt für Grundschulkinder, dass sie für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.
(Dies gilt für alle Schüler unter 16 Jahren.)
 

Elternsprechtage

Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden.

Außerdem sind innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist.
 

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung, so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung. (Dies gilt für alle Schüler unter 16 Jahren.)
Für Details zu den o.g. Punkten lesen Sie bitte die Schulmail des Ministeriums.
 


Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße

Ihr Team der Thomas-Schule

 

Testrhythmus bis zu den Weihnachtsferien

Düsseldorf, 18.11.2021

Liebe Eltern,

im Folgenden möchten wir mit Ihnen Aktuelles zum Thema Lolli-Tests teilen. Aus der letzten Schulmail geht hervor, dass der aktuelle Testrhythmus bis zu den Weihnachtsferien beibehalten wird. Eine Ausnahme gibt es jedoch in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien (KW 51):  Am Mittwoch, den 22. Dezember wird eine zeitgleiche Testung aller Schülerinnen und Schüler (Volltestung) stattfinden, sodass am Donnerstag, den 23. Dezember, also am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, nur noch Einzeltestungen zur Auflösung der positiven Pools an den Schulen durchgeführt werden müssen. So soll allen Schülerinnen und Schülern ein sicherer Übergang in die Weihnachtsferien ermöglicht werden.

Zudem wird im kommenden Schuljahr die Einzeltestung optimiert:
Ab 10.01.2022 wird an Testtagen Ihres Kindes zusätzlich zum Pooltest ein Einzel-Lolli-Test als Rückstellprobe durchgeführt. Bei einer positiven Pooltestung muss ab Januar dementsprechend kein Abstrich mehr zu Hause vorgenommen werden.

Zur Vorbereitung nehmen wir eine einmalige Registrierung aller am Lolli-Test-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, mit den dazu erforderlichen Stammdaten, beim zuständigen Labor vor. Die Registrierung wird bis zum 30.11.2021 von uns durchgeführt. Sollte sich Ihre Handy-Nummer oder E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie uns dies bitte schnell mit.

Sämtliche Informationen zu den Testungen (auch Elternbriefe in anderen Sprachen) finden Sie auf folgender Seite: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests
Dies sind die Informationen, die uns bis zum heutigen Tag vorliegen.

Details entnehmen Sie bitte dem anhängenden Elternbrief!

Herzliche Grüße
Ihr Team der Thomas-Schule

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