Maskenpflicht am Sitzplatz

Düsseldorf, 01.12.2021

 

Liebe Eltern,
cari genitori,

soeben wurde uns durch das Ministerium mitgeteilt, dass die Maskenpflicht am Sitzplatz nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt wird. Die Corona Betreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für die OGS und darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb.
 

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter gelten auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Sie müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls gilt für Grundschulkinder, dass sie für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.
(Dies gilt für alle Schüler unter 16 Jahren.)
 

Elternsprechtage

Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden.

Außerdem sind innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind für die Situation der Elternsprechtage derzeit nicht vorgesehen, abgesehen von der allgemeinen Ausnahme von der Maskenpflicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzulegen ist.
 

Schulschwimmen

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung, so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung. (Dies gilt für alle Schüler unter 16 Jahren.)
Für Details zu den o.g. Punkten lesen Sie bitte die Schulmail des Ministeriums.
 


Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße

Ihr Team der Thomas-Schule

 

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