Zusammenarbeit - Partizipation

 

Sehr geehrte Eltern, 
 
herzlichst begrüßen wir Sie auf "Ihrer" Homepage. In diesem Bereich finden Sie wichtige Informationen, Antworten auf zentrale Elternfragen sowie Möglichkeiten, sich an der Thomas-Schule zu engagieren. Die vertrauensvolle und kontinuierlich-offene Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Grundschule ist eine der wesentlichen Gelingensbedingungen für den gegenwärtigen und künftigen Bildungs- und Lernerfolg Ihres Kindes. Denn schulische Bildungs- und Erziehungsprozesse verlaufen immer dann erfolgreich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir wünschen uns dementsprechend eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus. Daher möchten wir Sie einladen, Mitglied in unserer Schulgemeinschaft zu werden. Als Eltern und Erziehungsberechtigte haben Sie vielfältige Möglichkeiten, am Schulleben teilzuhaben und aktiv mitzuwirken. Alle Lehrerinnen, Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thomas-Schule freuen sich auf Sie.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Team der Thomas-Schule
 
 
 
 
Rechtliches - Der offizielle Rahmen der Elternmitwirkung
 
Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Grundschule gehört der kontinuierliche, sowohl positiv-bereichernde als auch kritisch-hinterfragende Austausch zwischen Ihnen, den Eltern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Thomas-Schule. Dieser Austausch ist nicht nur ausdrücklich erwünscht, sondern auch gesetzlich festgelegt und ergibt sich sowohl aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens, als auch aus den Regelungen in § 62 ff. Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Den Eltern stehen verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Jedes Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen. Die Schulen hat den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von Räumen für Gremiensitzungen, oder die Nutzung des Kopierers.
 
Eine Übersicht zu den einzelnen Gremien und Mitwirkungsgremien an unsrer Schule finden Sie hier.
Außerdem finden Sie interessante Hinweise zum Thema in der Broschüre "Das ABC der Elternmitwirkung".
 
 
Klassenpflegschaft
 
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Jeweils zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung. Diese vertreten die Interessen der Klasse in der Schulpflegschaft, sind Ansprechpartner für alle Elternbelange innerhalb der Klasse, organisieren Klassenfeste und Elternstammtische und sind das Bindeglied zwischen der Elternschaft einer Klasse und den Lehrkräften der Kinder. 
 
 
Schulpflegschaft
 
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der einzelnen Klassenpflegschaften. Aus ihrer Mitte heraus wählen die Mitglieder eine Schulpflegschaftsvorsitzende bzw. einen Schulpflegschaftsvorsitzenden, der die Elterninteressen gegenüber der Schulleitung auf Schulebene vertritt. Die Schulpflegschaftsvorsitzende bzw. der Schulpflegschaftsvorsitzende beruft Schulpflegschaftssitzungen ein und leitet diese. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.
 
 
Schulkonferenz
 
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule. Ihr gehören die gewählten Lehrertreterinnen und  -vertreter der Lehrerkonferenz und die gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter der Schulpflegschaft an. Den Vorsitz hat die Schulleitung. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören z. B. Abstimmungen über das Schulprogramm, zu Lehr und Lernmitteln oder die Festlegung der beweglichen Ferientage.
 
Weitere Informationen zum Thema "Mitwirkung" finden Sie unter folgendem Link:
 
 
 
 
Elternsprechtage
 
Zweimal jährlich (in der Regel im November und im April) finden Elternsprechtage statt. Hierfür vergeben die Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer individuelle Gesprächstermine, an denen Sie die Gelegenheit haben, über die Leistungen und das Arbeits- und Sozialverhalten Ihres Kindes, sowohl am Vormittag, als auch im außerschulischen Bereich zu sprechen. Sie als Eltern erhalten so eine professionelle Rückmeldung zum aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes im Unterricht. Darüber hinaus können alle Beteiligten Wünsche und Anregungen für die Weiterarbeit äußern.
 
 
 
Hospitation im Unterricht
 
Nach vorheriger Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer können Sie als Eltern an einzelnen Unterrichtsstunden teilnehmen (§ 44 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck über das Lern- und Arbeitsverhalten Ihres Kindes im Unterricht zu verschaffen.
 
 
 
Unterstützung bei Festen und Feiern
 
Um - neben dem zentralen Bildungsauftrag - das gesamte Schulleben Ihrer Kinder zusätzlich zu bereichern, legen wir großen Wert auf zusätzliche Schulveranstaltungen, wie Ausflugstage und Sportfeste, sowie zusätzliche außerunterrichtliche Aktivitäten, wie Schulfeste, Umzüge zu Sankt Martin und deutsch-italienische Lesenachmittage. Hierfür sind wir jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Federführend suchen u. a. die Klassenpflegschaftsvorsitzenden regelmäßig Hilfe zur Organisation solcher Aktivitäten. Auch Sie haben die Chance, mit Ihrem Beitrag etwas Gutes für die Schülerinnen und Schüler unserer Schule zu tun. 
 
 
Mitglied werden im Förderverein
 
Wir alle kennen das: Volle Tage und wenig Freizeit. Doch auch als Berufstätige können Sie sich engagieren und am Schulleben Ihrer Kinder teilhaben. Durch eine Mitgliedschaft im Förderverein können Sie die Thomas-Schule ohne großen Aufwand maßgeblich unterstützen. Schon für 1 Euro (Alleinerziehende) bzw. 2,- Euro (Familien) monatlich können Sie die pädagogische Arbeit an unserer Schule fördern.
In den jährlich stattfindenden Fördervereinssitzungen können Sie als Mitglied darüber hinaus mitentscheiden, für welche tollen Projekte und Anschaffungen das Geld investiert wird. Selbstverständlich sind auch Beiträge darüber hinaus oder einmalige Spenden möglich. Übrigens: Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. 
 
Zur Seite des Fördervereins und zum Antragsformular für die Mitgliedschaft gelangen Sie hier.
  
 
Italienisch lernen für Eltern
 
Als deutsch-italienische Grundschule und im Hinblick auf unser europäisches Schulprofil freut es uns besonders, dass wir auch Ihnen als Eltern die Möglichkeit anbieten können, gegen einen geringen Unkostenbeitrag Italienisch zu lernen. Bei Interesse fragen Sie bitte im Schulsekretariat nach weiteren Informationen. 
 
 

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