Neue Quarantänevorschriften

Düsseldorf, 10.09.2021

Lieber Eltern,

seit gestern gelten neue Quarantänevorschriften. Unverändert bleibt, dass das Gesundheitsamt über entsprechende Maßnahmen entscheidet. Zudem wird in der Schulmail noch einmal deutlich auf die Maskenpflicht hingewiesen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind immer auch eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Wechseln dabei hat. Das Gesundheitsamt fragt stets nach, ob FFP-2 bzw. chirurgischen Masken getragen wurden. Stoffmasken schützen nicht vor Quarantäne.

Zur vollständigen Information senden wir Ihnen den relevanten Ausschnitt aus der Schulmail:

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Ein solches Vorgehen ist zur Sicherstellung eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz aus Sicht eines wirksamen Infektionsschutzes vertretbar, wenn
 

  • die Schule die allgemein empfohlenen Hygienemaßnahmen - einschließlich des korrekten Lüftens der Klassenräume (AHA+L) – beachtet hat und
  • die betroffenen Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte alle weiteren vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen, insbesondere zur Maskenpflicht und den regelmäßigen Testungen, beachtet haben.


Konkret bedeutet dies, dass die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt. Da die Schulen über ein Hygienekonzept verfügen und mit der Geltung der Regeln seit geraumer Zeit vertraut sind, ist auch von den Gesundheitsbehörden davon auszugehen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden – und damit kein Anlass für weiterreichende Ausnahmeentscheidungen.

Erhält die zuständige Behörde also von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.
Wichtig ist darüber hinaus, dass in den Fällen, in denen in der Schule Ausnahmen insbesondere von der Pflicht zur Maskentragung bestehen (zum Beispiel im Sportunterricht), diese Ausnahmen klar dokumentiert sind und die sonstigen Regeln (z.B. Abstand) so weit wie möglich eingehalten werden. Erhalten die zuständigen Behörden keine gegenteiligen Hinweise durch die Schule, ist auch in diesen Fällen keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.

Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind durch den neuen Erlass des MAGS gehalten, ihre infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen unter Beachtung dieser Vorgaben zu treffen.

Die ganze Schulmail können Sie auf den Seiten des Ministeriums unter www.schulministerium.nrw nachlesen.

Im Anhang finden Sie zudem die vorläufige Terminliste.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir ein schönes und erholsames Wochenende!

Herzliche Grüße

Cari saluti

Ihr Team der Thomas-Schule

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