Änderung der Regelung zur Notbetreuung (20.03.20)
20.03.2020
Liebe Eltern,
die Corona-Infektionszahlen sind weiter massiv gestiegen. Menschen die in sog. kritischen Infrastrukturen (KRITIS) - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, sind daher besonders gefordert und dienstlich eingespannt, sodass sie auf eine entsprechende Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund ist auch an unserer Schule eine Notbetreuung eingerichtet worden.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Zur Anmeldung ist eine schriftliche Zusicherung Ihres Arbeitgebers erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihre Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Näheres entnehmen Sie bitte der entsprechenden Leitlinie der Landesregierung. Zudem steht Ihnen für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Notbetreuung an Schulen auch eine FAQ-Liste zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert wird. Ein Antragsformular finden Sie hier.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Bitte halten Sie sich über die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf dem Laufenden! Beachten Sie dabei, dass in sozialen Netzwerken und Messanger Diensten zahlreiche Falschmeldungen kursieren. Das Robert Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention. Kinder finden Antworten auf Ihre Fragen zum Corona-Virus u.a. auf der Website der ZDF-Sendung Logo!
Die Schulschließungen und alle weiteren Vorkehrungsmaßnahmen die ergriffen wurden, machen nur Sinn, wenn ALLE sich an die Maßgaben so gut es geht halten. Bleiben Sie zu Hause, meiden Sie große Menschenansammlung, halten Sie Abstand, auch wenn Sie selber nicht zur Risikogruppe gehören!
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Thomas-Schule
Weiterführende Links
- COVID-19: Tipps für Eltern - Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK)
- Wie Eltern ihren Kindern jetzt helfen können - Informationen der Bundesregierung
- Situation in Deutschland: Wichtige Fragen und Antworten zum Coronavirus - Informationen der Bundesregierung
- Coronavirus: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Video - Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
- Informationen der Landesregierung NRW
- Informationen der Stadt Düsseldorf
Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus, 18. März 2020
18.03.2020
Liebe Eltern,
landesweit sind Schule und andere Kindergemeinschaftseinrichtungen geschlossen worden. Wir hoffen, die Übergangsphase am Montag und Dienstag hat Ihnen geholfen, sich auf die neue Situation einstellen zu können und ggf. eine Lösung für Betreuungsengpässe zu finden.
Seit heute, Mittwoch, den 18. März, werden an der Thomas-Schule ausschließlich Kinder von Eltern betreut, die in sog. kritischen Infrastrukturen (KRITIS) - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten. Die Notbetreuung erstreckt sich nicht nur auf den Zeitraum des Schulbetriebes, sondern schließt auch ÜMI und OGS mit ein. Die Betreuungszeiten bleiben also wie gewohnt bestehen. Bitte melden Sie sich bei uns, telefonisch oder per Mail, sollten Sie zu der o.g. Personengruppe gehören und einen Platz für Ihr Kind benötigen. Zur Anmeldung ist eine schriftliche Zusicherung Ihres Arbeitgebers erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihre Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Dieser Nachweis ist von beiden Elternteilen zu erbringen, soweit Sie nicht alleinerziehend sind. Näheres entnehmen Sie bitte der entsprechenden Leitlinie der Landesregierung. Zudem steht Ihnen für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Notbetreuung an Schulen ab sofort auch eine FAQ-Liste zur Verfügung, die fortlaufend aktualisiert wird. Ein Antragsformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten unseres Gebäudes derzeit nur schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den zu betreuenden Kindern gestattet ist. Wir sind jedoch weiterhin telefonisch für Sie erreichbar und zeitnah auch wieder per Mail. Das technische Problem der vergangenen Tage wird hoffentlich bald gelöst sein.
Halten Sie sich über die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf dem Laufenden! Das Robert Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention. Kinder finden Antworten auf Ihre Fragen zum Corona-Virus u.a. auf der Website der Sendung Logo!
Die Schulschließungen und alle weiteren Maßnahmen die ergriffen wurden, machen nur Sinn, wenn ALLE sich an die Maßgaben so gut es geht halten. Bleiben Sie zu Hause, meiden Sie große Menschenansammlung, halten Sie Abstand, auch wenn Sie selber nicht zur Risikogruppe gehören.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Thomas-Schule