Informationen zum Schulstart (25. April 2020)
Düsseldorf, 25. April 2020
Liebe Eltern,
cari genitori,
Anfang dieser Woche haben wir Sie bereits darüber informiert, dass das Notbetreuungsangebot um weitere Bedarfsgruppen erweitert wurde. Eine entsprechende Auflistung finden Sie hier.
Gestern Abend übermittelte uns das Ministerium nun die Information, dass ab dem 27. April 2020 Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, ebenfalls Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung haben, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der o.g. Auflistung.
Sollten Sie einen entsprechenden Bedarf haben, melden Sie sich bitte bei uns. Nach wie vor benötigen wir eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers, wenn Sie das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Das nötige, aktualisierte Formular finden Sie hier. Anmeldungen werden ab sofort angenommen. Diese lassen Sie uns am besten per Mail zukommen oder werfen Sie ein Couvert mit den Unterlagen in unseren Briefkasten (rechts neben dem Haupteingang). Wir geben Ihnen schnellstmöglich Rückmeldung. Das Sekretariat ist seit vergangener Woche wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt.
Herzliche Grüße
Ihr Team der Thomas-Schule
Bleiben Sie informiert:
Vorangegangene Elterninformationen unserer Schule
Informationen des Robert-Koch-Instituts
Aktuelle Informationen zur Schulschließung (17.04.20)
Liebe Eltern,
am Mittwoch bekamen wir erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise bezgl. einer schrittweisen Öffnung der Schulen. Für die Grundschulen ist hierbei der 4. Mai von Bedeutung. An diesem Tag soll vorerst - ausschließlich für den Jahrgang 4 - der Schulbetrieb wieder aufgenommen werden.
Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und voraussichtlich in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
Im Moment arbeiten wir daran, die entsprechenden Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Unterrichtes zu schaffen, sodass der notwendige Infektionsschutz für unsere Kinder sowie unsere Kolleginnen und Kollegen gewährleistet ist. Konkretere Informationen und Anweisungen sind uns hierzu am heutigen Freitag zugekommen.
Unter Anderem ist in dem Schreiben das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) thematisiert worden. Dieses ist demnach im öffentlichen Raum durch die Bundesregierung „dringend empfohlen“. Eine „Maskenpflicht“ besteht aktuell jedoch nicht. Ein selbst genähter Mundschutz kann somit je nach persönlichem Sicherheitsempfinden getragen werden, ist aber nicht vorgeschrieben.
Zudem werden wir für ein entsprechendes Raumkonzept sorgen, das das Einhalten eines Mindestabstandes zulässt, sowie - in Absprache mit dem Schulträger - weitere Hygienemaßnahmen treffen. Nähre Informationen werden Ihnen zeitnah zukommen.
Herzliche Grüße
Cari saluti
Ihr Team der Thomas-Schule