Informationen zum Thema Elternmitwirkung

25. August 2020

Informationen zum Thema Elternmitwirkung

1.Recht auf Schulmitwirkung

Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich sowohl aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens, als auch aus den Regelungen in § 62 ff. Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft oder Jahrgangsstufenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Jedes Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen. Die Schulen hat den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von Räumen für Gremiensitzungen, oder die Nutzung des Kopierers.

2. Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft:

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern oder andere Erziehungsberechtigten der Kinder in den Eingangsklassen entweder von der Schulleitung und/oder der Klassenleitung zu einer Klassenpflegschaftssitzung/Jahrgangsstufenpflegschaftssitzung eingeladen. Bei bereits bestehenden Klassenverbänden oder Jahrgangsstufen erfolgt die Einladung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der bisherigen Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil. Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Bis zum 1. September 2020 sollen die Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften stattgefunden haben.

3. Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt. Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Androhung der Entlassung von der Schule – teilnimmt. Bis zum 15. September 2020 sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben.

4. Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils zu einem Drittel Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Im Schulgesetz ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag.

5. Vertretung der Schule nach außen

Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.

6. Weitere Informationen

Für weitere Informationen wird auf die Broschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“ das kostenfrei über die Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW abgerufen werden kann, hingewiesen.

 

Weitere Informationen zum Schulstart

Düsseldorf, 24.08.2020 

Liebe Eltern, 

cari genitori, 

die erste volle Schulwoche liegt nun hinter uns und wir freuen uns, dass der Start in nahezu allen Bereichen sehr gut geklappt hat. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und die vielen positiven Rückmeldungen! Wie Sie sich vorstellen können, ist die aktuelle Situation weiterhin mit einem sehr hohen logistischen sowie personellen Aufwand verknüpft. Ziel unserer Anstrengungen ist es den Vorgaben des Ministeriums zum Infektionsschutz zu entsprechen und ein System zu schaffen, dass weitgehend "stabil" ist. Die einzelnen Lerngruppen bleiben daher unter sich. Eine "Durchmischung" der Klassen oder OGS-Gruppen birgt stets das Risiko, dass im Falle einer COVID-19-Erkrankung eines Kindes mehrere Lerngruppen betroffen wären und in Quarantäne müssten. Dies zeigen die Erfahrungen an anderen Schulen, mit denen wir in Verbindung stehen. 

 

„Bring- und Abholzeiten“ 

Das neue System ist notwendig, aber auch sehr personalintensiv und erschwert es uns in einigen Bereichen flexibel zu bleiben. Dies betrifft insbesondere die „Bring- und Abholzeiten“. Bitte achten Sie daher stets auf Pünktlichkeit. Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass es bei Ihnen nach Schul- bzw. OGS-Schluss zu Verspätungen kommen kann, geben Sie uns bitte das schriftliche Einverständnis, dass Ihr Kind alleine auf Sie warten darf. 

Es gelten folgende Abholzeiten: 

Schule: nach Stundenplan 

OGS: 15:00 Uhr, 16:00 Uhr oder 16:30 Uhr 

ÜMI: 14:00 Uhr (Ab Donnerstag, den 27. August, sind keine früheren Abholzeiten mehr möglich!                                                                                 Weitere Infos – auch zur Mittagsverpflegung – folgen zeitnah durch die OGS.) 

Bitte schicken Sie Ihre Kinder auch morgens unbedingt pünktlich zur Schule. Zudem möchten wir Sie bitten, auch vor den Toren auf den gebotenen Abstand zu achten. 

 

Mund-Nasen-Schutz (MNS) 

In unserem letzten Schreiben haben wir Ihnen die Regelungen zum Tragen des MNS dargestellt. Leider reißen die Masken zum Teil oder fallen zu Boden. Geben Sie Ihrem Kind daher bitte zur Vorsicht entsprechenden Ersatz mit. Im Sportunterricht muss der MNS nicht getragen werden. Auch wenn wir auf Kontaktsportarten verzichten, ist jedoch das Tragen punktweise angebracht. Unsere Fachkolleginnen und –kollegen entscheiden hier situationsabhängig und mit dem nötigen Augenmaß. 

 

Geburtstage 

Gerne feiern wir gemeinsam in den Klassen Geburtstage. Sollte Ihr Kind eine Kleinigkeit mitbringen wollen, möchten wir Sie bitten auf die zu „normalen“ Zeiten sehr geschätzten Geburtstagskuchen/ -muffins zu verzichten und einzeln Verpacktes zu kaufen. 

 

Singpause 

Die Singpause wird vorerst nur in virtueller Form stattfinden. Das erste Video ist den Klassen 2 bis 4 bereits über itslearning zugekommen. Ein Singpausen-Konzert ist – unter Vorbehalt – für den 18. Mai vorgesehen. Wir hoffen, dass dieses stattfinden kann. 

 

Tag der offenen Tür 

Die „Tage der offenen Tür“ wurden für städtische Grundschulen vor wenigen Tagen abgesagt. Am Samstag, den 12. September haben Sie und Ihre Kinder dementsprechend „schulfrei“. 

 

Sankt Martin 

Auch Sankt Martin und das Laternenbasteln müssen in diesem Jahr leider ausfallen. Dementsprechend findet auch unsere traditionelle Laternenausstellung nicht statt. Trotzdem werden wir diesen Tag in besonderer Weise begehen. 

 

Bewegliche Ferientage 

Zur Erinnerung noch einmal die beweglichen Ferientage in diesem Schuljahr: 

12. Februar 2021 (Karnevalsfreitag)           14. Mai 2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt) 

15. Februar 2021 (Rosenmontag)               04. Juni 2021 (Tag nach Fronleichnam) 

 

Regelungen für Kinder mit Krankheitssymptomen 

Es gelten besondere Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen. Kinder die Schnupfen haben, müssen für 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause bleiben. Sollten weitere Symptome (Husten, Fieber, Geschmacksverlust) auftreten, müssen Sie unbedingt einen Arzt konsultieren. Sollte Ihr Kind im Verlauf des Schultages Krankheitssymptome aufweisen, werden wir Sie umgehend kontaktieren und um Abholung bitten. 

 

Sekretariat 

Frau Burkart ist weiterhin montags bis donnerstags (08:00 bis 12:00 Uhr) für Sie da. Sollten Sie Unterlagen abzugeben haben, rufen Sie bitte vorher an und vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unseren Briefkasten am Haupteingang. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, sprechen Sie bitte auf den AB. 

 

Elternpflegschaftssitzungen 

Weitere Informationen und Zeit für Fragen gibt es noch einmal im Rahmen der bevorstehenden Klassenpflegschaftssitzungen. Start ist jeweils um 19 Uhr auf dem Schulhof: 

Kl. 1A: 27. August          Kl. 2A: 03. September           Kl. 3A: 09. September           Kl. 4A: 10. September 

Kl. 1B: 26. August          Kl. 2B: 01. September           Kl. 3B: 02. September           Kl. 4B: 08. September 

 

Unsere „i-Dötzchen“ 

Wir sind sehr froh, auch in diesem Jahr wieder zwei sehr nette erste Klassen bei uns zu haben. Liebe „i-Dötzchen“! Die erste Schulwoche mit euch war toll! Schön, dass ihr bei uns seid! 

 

Liebe Eltern, Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir einen guten Start in eine hoffentlich etwas kühlere Woche. 

 

Cari saluti und herzliche Grüße 

Ihr Team der Thomas-Schule 

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