„Lolli-Tests“ / Präsenztage im "Wechselmodell" ab Mai

Düsseldorf, 26.04.2021

 

Liebe Eltern,
cari genitori,

durch das Inkrafttreten der "Bundesnotbremse" zum 24.04.21 stehen nun die Regelungen für den Schulbetrieb fest:

  • Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen eingestellt und es wird in den Distanzunterricht gewechselt.
  • Eine pädagogische Betreuung ("Notbetreuung") wird gestellt.
  • Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.

Das Land NRW bereitet sich darauf vor, die Antigen-Schnelltests an Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe durch das am Universitätsklinikum Köln („Lolli-Tests“) getestete Verfahren PCR-basierter Pooltestungen zu ersetzen. Daher hat das Ministerium für Schule und Bildung parallel zur Beschaffung der nun an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests eine altersadäquate und schulformgerechte Lösung zur Testung geprüft und auf den Weg gebracht.

Somit steht möglicherweise ab Anfang/ Mitte Mai das Testverfahren – welches zu handhaben ist wie ein „Lolli-Test“ - für den Einsatz in den Grundschulen bereit. Hierzu werden die Schulleitungen morgen informiert. Bereits jetzt steht aber fest, dass alle Schulen in NRW ihr Wechselmodell nach dem Prinzip „Montag-Mittwoch-Freitag-Dienstag-Donnerstag“ für jeweils die Hälfte der Klasse umstellen müssen. Diese Änderung greift ab dem 3. Mai 2021. Konkret gilt dann für die einzelnen Gruppen an unserer Schule folgender Wechsel:

03. Mai bis 07. Mai 2021 (Wechselunterricht)

Gruppe Montag 3.5. Dienstag 4.5. Mittwoch 5.5. Donnerstag 6.5 Freitag 7.5.
1 Schule Distanzlernen Schule Distanzlernen Schule
2 Distanzlernen Schule Distanzlernen Schule Distanzlernen


10. Mai bis 15. Mai 2021 (Wechselunterricht)

Gruppe Montag 10.5. Dienstag 11.5. Mittwoch 12.5. Donnerstag 13.5 Freitag 14.5.
1 Distanzlernen Schule Distanzlernen Christi HimmelfahrtFeiertag beweglicher Ferientag
2 Schule Distanzlernen Schule

 
Die Abfrage für die pädagogische Betreuung ab dem 3. Mai erhalten Sie im Laufe der Woche.

Da die weiteren Planungen von der Entwicklung der Inzidenzzahlen abhängig sind, können wir Ihnen keine Informationen über die gesamte Zeit bis zu den Sommerferien geben.

In der laufenden Woche wird – hoffentlich – noch alles wie geplant durchgeführt werden können. Ob wir danach im „Wechselunterricht“ (mit o.g. Präsenztagen) bleiben oder in den Distanzunterricht wechseln müssen, hängt von den Inzidenzen ab.

Herzliche Grüße
cari saluti

Ihr Team der Thomas-Schule

Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab Montag (19.04.2021)

Düsseldorf, 15. April 2021

 

Liebe Eltern,

cari genitori,

nunmehr sind uns weitere Informationen zur am Montag bevorstehenden Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs zugekommen, die wir an dieser Stelle mit Ihnen teilen möchten.

Wechselunterricht

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem 19.04.2021 wieder zum Wechselunterricht zurückkehren können. Demnach starten an unserer Schule am Montag die Gruppen 1 mit dem Präsenzunterricht. Der genaue Stundenplan ist Ihnen über die Klassenlehrerinnen zugekommen.

Präsenzunterricht in der kommenden Woche:

Gruppe 1: Montag und Mittwoch

Gruppe 2: Dienstag, Donnerstag und Freitag

 

Pädagogische Betreuung („Notbetreuung“)

Die pädagogische Betreuung findet nach wie vor statt. Sollte Ihr Kind aktuell die Betreuung besuchen, so behält die Anmeldung ihre Gültigkeit. Sollten sich Ihre Bedarfe geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

Bitte beachten Sie:

  • Am Nachmittag ist die Betreuung ab Montag, den 19. April nur noch für OGS/ÜMI-Kinder geöffnet.
  • Die Testpflicht und die Ihnen bekannten Hygieneregelungen (Maskenpflicht usw.) gelten ebenfalls für den Besuch der Betreuung.

Bitte teilen Sie uns (OGS und Schule!) neue Betreuungsbedarfe mittels Anmeldeformular, bis spätestens Freitag, 16.04.2021, 10:00 Uhr mit.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Corona-Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Über die seit 12.04.21 geltende Pflicht zur Testung haben wir Sie bereits informiert. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen.

Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen. Es werden unterschiedliche Bürgertests angeboten; auch „Spucktests“, etwa im Testzentrum „Ab der Fisch“.

Trotz Testpflicht bleibt das Tragen der Maske mit den bekannten Regeln bestehen. Auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Klassen muss eine medizinische Maske getragen werden.

 

Ergänzend möchten wir Sie noch auf folgende Informationen des Schulministeriums hinweisen:

  • Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. Über eine mögliche Abholung von Unterrichtsmaterialien werden Sie von den Klassenlehrerinnen informiert.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.
  • Anders als vor den Osterferien angekündigt, wurden bislang noch keine kindgerechten Tests angeschafft. Mit Rücksicht auf die Beschaffungsmenge, die Marktsituation sowie den großen Zeitdruck, mit dem das notwendige Vergabeverfahren durchgeführt werden musste, konnte nur für das gängige Testverfahren der Zuschlag erteilt werden, ohne dass eine Auswahlmöglichkeit bestand. Das Ministerium wird aber bei den weiteren Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht sind. Dabei wird auch an alternativen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen gearbeitet.
  • Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13.04.2021 erst für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.

Uns ist bewusst, dass Familien derzeit viel abverlangt wird. Daher möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich für Ihre Unterstützung bedanken!

Bei Rückfragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Thomas-Schule

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