Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab Montag (19.04.2021)

Düsseldorf, 15. April 2021

 

Liebe Eltern,

cari genitori,

nunmehr sind uns weitere Informationen zur am Montag bevorstehenden Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs zugekommen, die wir an dieser Stelle mit Ihnen teilen möchten.

Wechselunterricht

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem 19.04.2021 wieder zum Wechselunterricht zurückkehren können. Demnach starten an unserer Schule am Montag die Gruppen 1 mit dem Präsenzunterricht. Der genaue Stundenplan ist Ihnen über die Klassenlehrerinnen zugekommen.

Präsenzunterricht in der kommenden Woche:

Gruppe 1: Montag und Mittwoch

Gruppe 2: Dienstag, Donnerstag und Freitag

 

Pädagogische Betreuung („Notbetreuung“)

Die pädagogische Betreuung findet nach wie vor statt. Sollte Ihr Kind aktuell die Betreuung besuchen, so behält die Anmeldung ihre Gültigkeit. Sollten sich Ihre Bedarfe geändert haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

Bitte beachten Sie:

  • Am Nachmittag ist die Betreuung ab Montag, den 19. April nur noch für OGS/ÜMI-Kinder geöffnet.
  • Die Testpflicht und die Ihnen bekannten Hygieneregelungen (Maskenpflicht usw.) gelten ebenfalls für den Besuch der Betreuung.

Bitte teilen Sie uns (OGS und Schule!) neue Betreuungsbedarfe mittels Anmeldeformular, bis spätestens Freitag, 16.04.2021, 10:00 Uhr mit.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Corona-Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Über die seit 12.04.21 geltende Pflicht zur Testung haben wir Sie bereits informiert. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen.

Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen. Es werden unterschiedliche Bürgertests angeboten; auch „Spucktests“, etwa im Testzentrum „Ab der Fisch“.

Trotz Testpflicht bleibt das Tragen der Maske mit den bekannten Regeln bestehen. Auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Klassen muss eine medizinische Maske getragen werden.

 

Ergänzend möchten wir Sie noch auf folgende Informationen des Schulministeriums hinweisen:

  • Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. Über eine mögliche Abholung von Unterrichtsmaterialien werden Sie von den Klassenlehrerinnen informiert.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.
  • Anders als vor den Osterferien angekündigt, wurden bislang noch keine kindgerechten Tests angeschafft. Mit Rücksicht auf die Beschaffungsmenge, die Marktsituation sowie den großen Zeitdruck, mit dem das notwendige Vergabeverfahren durchgeführt werden musste, konnte nur für das gängige Testverfahren der Zuschlag erteilt werden, ohne dass eine Auswahlmöglichkeit bestand. Das Ministerium wird aber bei den weiteren Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht sind. Dabei wird auch an alternativen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen gearbeitet.
  • Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13.04.2021 erst für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.

Uns ist bewusst, dass Familien derzeit viel abverlangt wird. Daher möchten wir uns an dieser Stelle noch einmal herzlich für Ihre Unterstützung bedanken!

Bei Rückfragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr Team der Thomas-Schule

Showcases

Background Image

Header Color

:

Content Color

: