Informationen zum Infektionsschutz im Schuljahr 2022/23

 

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie ganz herzlich im neuen Schuljahr 2022/23 und hoffen, dass Sie und Ihre Kinder schöne Sommerferien verbracht haben.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen zum Infektionsschutz zukommen lassen. Dabei beziehen wir uns insbesondere auf die Schulmail unserer neuen Schulministerin, Dorothee Feller, vom 28. Juli 2022, die in der aktuellen Phase der Pandemie vor allen Dingen der  Eigenverantwortung der Menschen eine zentrale Bedeutung beimisst. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten. Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Hände­waschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen.

Den vollständigen Elternbrief von Schulministerin Dorothee Feller finden Sie hier.

Die Regelungen gelten ab dem 1. Schultag.

 

Müssen die Kinder eine Maske im Unterricht oder auf dem Gelände tragen?

Aktuell gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Es liegt aber die Empfehlung zum Tragen einer Maske (Medizinische Maske oder FFP2-Maske) vor.

 

Müssen Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer oder Besucher eine Maske tragen?

Es liegt die Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske vor. Aktuell gibt es keine Maskenpflicht.

 

Werden die Kinder in der Schule getestet?

Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen.

Vor dem ersten Schultag möchten wir Sie bitten einen Test mit Ihrem Kind zu Hause oder im Testzentrum durchzuführen. Sollte der Test negativ ausfallen, notieren Sie dies bitte auf einem Zettel und geben Sie die Notiz Ihrem Kind mit in die Schule.

Schülerinnen und Schüler die nicht im Vorfeld getestet wurden testen sich am 1. Schultag freiwillig in der Schule selbst.

Im weiteren Schuljahresverlauf sind zurzeit keine weiteren Testungen ohne Anlass geplant.

 

Mein Kind hat Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, was soll ich tun? 

Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule selbst zu Hause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler fünf Selbsttests pro Monat von der Schule (Ausgabe über die Klassenleitung).

 

Sie haben Ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist negativ, was nun?

Bei Symptomen aber negativem Test teilen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies formlos schriftlich mit – das Kind darf dann die Schule besuchen.

Notieren Sie dazu auf einem Zettel für die Klassenleitung formlos das negative Ergebnis. Beispiel:

22.08.22 - Mein Sohn, Max Musterman, Klasse 3a, hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber negativ. Viele Grüße Familie Musterman

Ihr Kind kann nun in die Schule kommen.

 

Sie haben ihr Kind Zuhause getestet, das Ergebnis ist positiv, was nun?

Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv gilt aktuell: eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.

 

Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen? 

Wenn während des Unterrichts oder der Betreuung Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, führt das Kind in der Schule einen Selbsttest durch. Außerdem wird getestet, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.

 

Testet sich das Schulpersonal denn auch?

Ja, dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.

 

Was ist, wenn das schulische Personal an Corona erkrankt? 

Auch unsere Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sind nur Menschen und können erkranken. Zunächst versuchen wir mit dem vorhandenen Personal die Lücke zu füllen, also Vertretungsunterricht direkt in der Klasse der Kinder zu organisieren. Die Personaldecke kann bei mehreren Corona-Erkrankten dünner werden, sodass Klassen dann auf die verbleibenden Klassen aufgeteilt werden könnten. Die Kinder erhalten dann Material, welches sie unter der Aufsicht der Lehrerkraft der aufnehmenden Klasse bearbeiten. Möglich ist auch die vorübergehende Zusammenlegung von zwei Klassen. Erst wenn diese Organisationsformen aufgrund Personalmangels nicht mehr greifen, müssen wir Klassen mit Vorankündigung (spätestens am Tag vorher) zuhause lassen.

Die Klassenleitungen der Parallelklassen bilden ein Jahrgangsteam und bereiten den Unterricht grundsätzlich gemeinsam vor. Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft kümmert sich die Klassenleitung der Parallelklasse also um die Lernorganisation. So ist gewährleistet, dass das Lernen auch bei längerer Erkrankung lückenlos weitergeht.

 

Mein Kind ist in Quarantäne, aber fit genug für die Schulaufgaben. Was sollen wir tun?

Zunächst einmal überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind trotz positivem Corona-Befund wirklich fit genug für Schularbeit ist. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung von Aufgaben möglich ist, teilen Sie dies Ihrer Klassenlehrerin mit. Diese bespricht mit Ihnen, wie das Material (entweder digital oder in Papierform) zu Ihnen kommt. Häufig reicht auch bereits eine Weiterarbeit in den Schulbüchern.

 

Können wir uns nicht einfach digital in den Unterricht einklinken?

Aktuell ist dies aus technischen und vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bearbeitung der mit der Lehrkraft besprochenen Aufgaben reicht aber auf jeden Fall in einer Quarantänephase von aktuell 5-10 Tagen aus, um nicht „den Anschluss“ zu verlieren.

 

Und wenn die Schulen wieder ganz schließen? Sollte ich dafür bereits technisch vorsorgen? 

Dieses Szenario ist im gesamten letzten Schuljahr an unserer Schule nicht eingetreten. Deshalb sind wir vorsichtig optimistisch, dass das in Zukunft auch so bleibt. Bei einer echten Schulschließung hätten wir dann wieder eine begrenzte Anzahl von Ausleih-Tablets zur Verfügung für diejenigen, die kein eigenes Gerät zu Hause haben. Wir erwarten die Lieferung weiterer Tablets im Laufe des Kalenderjahres.

 

Mein Kind hat eine relevante Vorerkrankung, was kann ich tun? 

Für Kinder mit Vorerkrankungen gibt es gesonderte Möglichkeiten Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies ist in der Vergangenheit an unserer Schule gut gelungen. Sollte es hier neue Bedarfe geben, sprechen Sie bitte Ihre Klassenleitung und die Schulleitung direkt an.

 

Mein Kind besucht die OGS. Gelten hier besondere Corona-Regeln?

Im Bereich des Offenen Ganztages gelten dieselben Corona-Regeln wie im Unterricht.

 

Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?

Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig. Halten Sie dafür bitte unsere Homepage, die Postmappe sowie den Elternverteiler im Blick.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums:

https://www.schulministerium.nrw/aktuelles-zum-schulbetrieb-und-corona.

 

Im Namen des gesamten Teams der Thomas-Schule wünschen wir Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr!

 

Stefan Höchst & Jessica Drath

            - Schulleitung -

 

 

 

 

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